Lexikon -Reisekosten zu deutschem Gericht
Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung
Startseite![]() | Über uns![]() | Privat![]() | Gewerbe![]() | Geldanlage![]() | Finanzierung![]() | Onlinerechner![]() | Downloads![]() | Kontakt![]() |
Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung